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Die logopädische und physikalische Therapie muss ärztlich verordnet werden. Wenden Sie sich zuerst an Ihren Hausarzt, ob er eine derartige Behandlung für notwendig erachtet. Im Allgemeinen werden Sie oder Ihr Kind im Bereich Logopädie zunächst zu einem Hals-Nasen-Ohren-Arzt überwiesen, um einen aktuellen Hörbefund erstellen zu lassen und sich ein Bild von der Kopf-Hals-Region zu machen. Dieser entscheidet dann, ob Logopädie in Ihrem Fall angezeigt ist oder nicht. Im Bereich Physiotherapie ist es möglich, zunächst einen Orthopäden oder eine ähnliche Fachrichtung aufzusuchen. Aber auch Hausärzte, Kinderärzte und Zahnärzte bzw. Kieferorthopäden sowie andere Fachärzte stellen sogenannte Heilmittelverordnungen aus.


Die Kosten der Behandlung werden gewöhnlich von den Krankenkassen übernommen. Ab dem 18. Lebensjahr müssen Sie seit dem 01.01.2004 einen Eigenanteil von 10 % zuzüglich der Rezeptgebühr von 10 Euro selbst zahlen. Die Rezeptgebühr wird von den Therapeuten umgehend und nahtlos an die zuständigen Kassen weitergereicht. Sollten Ihre Medikamenten- und Therapiezuzahlungen jedoch einen bestimmten Wert im Jahr überschreiten, besteht die Möglichkeit sich durch die zuständige Krankenkasse von den Zuzahlungen befreien zu lassen. Informieren Sie  sich dazu bei Ihrer Krankenkasse.